Geschäftsmodell – Was ist das?

Wer sich selbstständig machen möchte, benötigt ein wirksames Geschäftsmodell. Dieses Modell kann im weitesten Sinne mit einem Businessplan verglichen werden. Immerhin gibt es vor dem Start in die Selbstständigkeit zahlreiche Aspekte zu recherchieren, zu organisieren …

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Gesetzliche Vorschriften Online-Marketing

Submitted by Halil Toklu on No Comment

Online-Marketing breitet sich immer mehr aus, ist vielfältig, kreativ und schnell. Um alle Möglichkeiten voll auszuschöpfen ist es wichtig, auch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und Gesetzesvorschriften zu achten, damit man sich nicht unwissentlich strafbar macht.
 
Zu beachten ist z.B., dass Texte, Bilder und auch Foto`s in der Regel urheberrechtlich geschützt sind. Deshalb darf man nicht einfach im Internet solche Unterlagen kopieren und für sich weiterverwenden, sondern muss unbedingt den IP-Inhaber der Dokumente ausfindig machen und dessen Erlaubnis einholen. Sonst kann es passieren, dass man mit einem teuren Abmahnverfahren rechnen muss. Dies gilt auch für Personendaten, die man z.B. über mailings weitergibt oder bei Leadgenerierungen oder Dialogprozessen mit Kunden gewinnt. Alle personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutzgesetzt und dürfen nur in Ausnahmefällen weitergegeben oder veröffentlicht werden. Zudem kann man leicht unlauteren Wettbewerb betreiben, ohne es richtig bemerkt zu haben. Das ist bereits dann der Fall, wenn man bzgl. seines Geschäftes oder Produktes kleine Abänderungen vornimmt oder von Verhältnisse spricht, die nicht wahr oder irrelevant sind. Wer zusätzlich noch andere Geschäfte, Produkte oder gar Personen anschwärzt oder Falschinformationen veröffentlicht, der macht sich wegen unlauteren Wettbewerbs und Personenverleumdung strafbar. Auch unkontrollierte und unverlangte email -Werbung führt schnell zu einem rechtlichen Konflikt. Deshalb muss man bereits eine Kundenbeziehung aufweisen und dessen Erlaubnis (opt in) vorweisen können, bevor man mailings versendet, da ohne Erlaubnis (opt out) und Kontakt die Email-Werbung als Spamming gilt. Weiterhin existiert ein Markenschutzgesetz, das es nicht erlaubt ohne vorherige Erlaubnis des Markeninhabers, der die Marke im Markenregister verzeichnet hat, den Wortlaut der Marke oder deren Logo zu verwenden oder Werbezwecken zu gebrauchen.  Bei Einbeziehung von Drittvermittlern ist klar zu regeln, welche Aufgaben und zu welchen Konditionen der einzelne Partner am Geschäft übernimmt, da sonst schnell Streitigkeiten und Klagen die Folge bei Missverständnissen oder Unklarheiten sein können.

Onlinemarketing ist unüberschaubar, bunt, vielfältig und weit  – aber es ist keine rechtsfreie Zone und Spielfeld ohne klare gesetzliche Grenzen.

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